AdmiralDirekt – die passende Kfz-Versicherung
Hilfe bei der Suche nach der passenden Kfz-Versicherung bieten diverse Vergleichsportale im Internet
AdmiralDirekt – die passende Kfz-Versicherung : Ob kleiner Parkrempler vor dem Supermarkt, die größere Kollision auf der Kreuzung oder Hagelschäden und Marderbisse: Um eine Kfz-Versicherung kommen Autofahrer in Deutschland nicht herum. Wer einen Wechsel der Kfz-Versicherung plant oder zum ersten Mal ein Fahrzeug versichert, sollte die Leistungen genau prüfen. Doch welche Arten an Kfz-Versicherungen müssen unterschieden werden?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Pflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die der Autofahrer selbst bei anderen verursacht hat.
Die Teilkaskoversicherung
Freiwillige Versicherung. Sie reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug, z.B. durch Tierunfälle, Steinschlag oder Diebstahl. Typ- und Regionalklasse sowie die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen den Beitrag.
Die Vollkaskoversicherung
Unerlässlich bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten: Mit oder ohne Selbstbeteiligung greift sie bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Vandalismus durch Dritte. So lassen sich die verschiedenen Kfz-Versicherungen unterscheiden. Aber wie lässt sich herausfinden, welche Versicherung für welche Nutzer am besten geeignet ist? Schauen wir einmal bei der AdmiralDirekt was eine gute Kfz-Versicherung auszeichnet.
Hohe Deckungssumme
Wird bei einem selbstverschuldeten Unfall eine andere Person schwer verletzt, fallen hohe Behandlungskosten an. Eventuell bleibt das Unfallopfer erwerbsunfähig und hat Anspruch auf eine lebenslange Rente. Ist die vereinbarte Versicherungssumme überschritten, haftet der Kunde aus eigener Tasche!
Bei einigen Kfz-Versicherungen, wie AdmrialDirekt, sind Personenschäden bereits im Basis Tarif mit bis zu 8 Millionen Euro abgesichert. Die Experten der AdmiralDirekt empfehlen, die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf den Höchstbetrag von 100 Millionen Euro aufzustocken.
Europaweite Gültigkeit und „Mallorca-Police“
Die Haftpflichtversicherung sollte europaweit gelten. Die umgangssprachlich als „Mallorca-Police“ bekannte Erweiterung sorgt dafür, dass die Haftpflichtversicherung auch bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland greift.
Ausschluss „Grobe Fahrlässigkeit“
Zu schnell unterwegs oder die rote Ampel überfahren? Solche Unachtsamkeiten können passieren. Versichert die Kfz-Versicherung grobe Fahrlässigkeit mit, begleicht sie den verursachten Schaden in vollem Umfang. Ausnahmen: Alkohol oder Drogen am Steuer.
Schäden durch Tiere
Die Teilkaskoversicherung sollte neben klassischen Wildunfällen, wie der der AdmiralDirekt auch Kollisionen mit Nutztieren wie Kühen oder Pferden abdecken. Gleiches gilt für die durch Marderbiss verursachten Folgeschäden.
Neuwertentschädigung
Interessant für Neuwagenbesitzer: Versicherungstarife, die, wie bei der AdmiralDirekt, bei Totalschaden oder Diebstahl möglichst lange den Neupreis ersetzen.
Schadensfreiheitsrabatt und Rabattretter bei der AdmiralDirekt
Autofahrer mit vielen unfallfreien Jahren sollten genau prüfen, ob die neue Kfz-Versicherung den gleichen Schadensfreiheitsrabatt gewährt. Gleiches gilt für den „Rabattretter“, der nach einem Schaden einen höheren Versicherungsbeitrag verhindert.
Zusätzliche Rabatte
Wer eine bestimmte Fahrleistung im Jahr nicht überschreitet, sein Auto als alleiniger Fahrer nutzt und es ausschließlich in der Garage parkt, kann bares Geld sparen. Weitere Rabatte gibt es für die sogenannte „Werkstattbindung“. Fragen Sie bei der AdmiralDirekt danach.
Kfz-Versicherung abschließen: Wo und wann?
Hilfe bei der Suche nach der passenden Kfz-Versicherung bieten diverse Vergleichsportale im Internet. Wer genau weiß, worauf es ihm bei Preis und Leistungen ankommt, kann gezielt Angebote beim Versicherer seiner Wahl AdmiralDirekt einholen – entweder online, telefonisch oder persönlich in der Geschäftsstelle vor Ort.
Typischerweise kündigen die meisten Kfz-Halter ihre Versicherungen zum 30. November, da die Verträge bis zum 31. Dezember laufen. Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, darf man auch „außerplanmäßig“ kündigen. Hier läuft die einmonatige Frist von dem Tag an, an dem die Erhöhung bekanntgegeben wurde.